Bauplanungs-/ Städtebaurecht |
VerwaltungsrechtDer Bereich des Verwaltungsrechts umfasst grundsätzlich alle Angelegenheiten, in denen der Staat durch seine Behörden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern hoheitlich, also qua öffentlich-rechtlicher Rechtsvorschriften etwas durch einen Bescheid oder eine Verfügung, egal ob Verwaltungspakt oder schlicht hoheitliche Verfügung, verlangt/regelt. Im umgekehrten Fall gehören hierzu auch die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger Ansprüche gegen den Staat und seine Behörden geltend machen und über einen gestellten Antrag keine positive Entscheidung erhalten. Beispiele für hoheitliche Maßnahmen des Staates:
Im umgekehrten Falle wird ein staatliches Handeln beantragt. Beispiele:
Nicht unter den Bereich des Verwaltungsrechts fallen all die Gebiete, in denen der Staat und seine Behörden nach reinem Zivilrecht tätig wird. Dies betrifft etwa Fälle der sogenannten Beschaffungsverwaltung:
Es kann allerdings Fälle geben, in denen nach öffentlichem Baurecht eine bestimmte Grundstücksnutzung abgesichert werden soll und deswegen die Kündigung eines Pachtvertrages für unzulässig gehalten wird. In einem solchen Fall würden wir dann auch die zivilrechtlichen Nebenverfahren mit vertreten. |
---|---|
Baurecht | |
Beamtenrecht | |
Erschließungs- und Anliegerbeitragsrecht | |
Gewerberecht | |
Kommunalrecht | |
Lärmschutzrecht | |
Umweltrecht | |
Verkehrswegebau | |
Versammlungsrecht | |
Verwaltungsrecht | |