Bauplanungs-/ Städtebaurecht |
Erschließungs- und Anliegerbeitragsrecht
Erschließungsbeiträge und Anliegerbeiträge werden wie Steuern behandelt, was zur Folge hat, dass die Beitragsanforderungen sofort fällig sind. Will man hier nicht unter Vorbehalt bezahlen, müsste, wenn Erfolgsaussichten bestehen, mit einem Eilantrag gegen den Sofortvollzug vorgegangen werden. Grundsätzlich werden auch Ratenzahlungen eingeräumt. |
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