Bauplanungs-/ Städtebaurecht

Verkehrswegbau

Hier geht es vor allem um sogenannte Planfeststellungsverfahren. Bei Straßen gibt es eher schon Neubaustrecken, bei Eisenbahnstrecken eher weniger. Es geht also hauptsächlich um die Erweiterung durch zusätzliche Gleise oder zusätzliche Fahrbahnen.

Hier vertreten wir schon lange regelmäßig Streckenanlieger. Dies können Privatpersonen, durchaus aber auch Kommunen sein. Unsere Spezialisierung ist hier in den Bereichen des Immissionsschutzes (Lärm und Erschütterungen) besonders hoch. Gleichermaßen bearbeiten wir aber auch alle sonstigen sich in der Planfeststellung stellenden Fragen, etwa des Umweltrechtes im weiteren Sinne.

Wir arbeiten regelmäßig mit Bürgerinitiativen und Vereinigungen zusammen, etwa mit der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm und der Initiative "Pro Rheintal", die das Weltkulturerbe Mittelrheintal vor weiterem Güterzuglärm schützen will und die jetzt vorhandenen unzumutbaren Lärm- und Erschütterungsbelastungen erheblich reduziert haben will.

Wir arbeiten im Immissionsschutz- und Umweltrecht mit erfahrenen und qualifizierten Gutachterbüros zusammen.

Zu unserer Tätigkeit gehören auch die Bereiche des nachfolgenden Enteignungs- und Entschädigungsrechtes.

Unsere Mandanten weisen wir auch stets auf die Möglichkeit hin, nach Inbetriebnahme einer planfestgestellten Eisenbahnstrecke oder Straße ggf. Planänderungsansprüche zu erheben, wenn sich etwa der Verkehrslärm in Zukunft stärker als prognostiziert erhöhen sollte.

Wegen der Komplexität dieses Gebietes und der jahrelangen Verfahrensdauer sind wir hier aktuell nicht mehr tätig, können aber gerne andere Anwaltskanzleien empfehlen.

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