Bauplanungs-/ Städtebaurecht |
BaurechtMan unterscheidet zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht. Unsere Kanzlei ist nur im öffentlichen Baurecht tätig. Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit dem Rechtsverhältnis von Bürgern bzw. Unternehmen / Bauträgern zu den staatlichen Baubehörden. Dabei geht es zumeist um die Einhaltung von Bauvorschriften, also um die Vorgaben des Baugesetzbuches, der Landesbauordnungen oder sonstiger öffentlicher Bauvorschriften. Oft stehen folgende Probleme im Streit: Die beantragte Baugenehmigung wird nicht erteilt, oder sie wird nicht so erteilt, wie dies beantragt wurde, sondern beispielsweise mit Auflagen oder Nebenbestimmungen.
Weitere Bereiche, in denen wir im öffentlichen Baurecht tätig sind, sind:
Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Grundstückseigentümer, betroffene Nachbarn, Bauträgerfirmen, Architekten und Behörden. |
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