Bauplanungs-/ Städtebaurecht

Versammlungsrecht

Hier geht es um die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Man unterscheidet öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, die genehmigt werden müssen und solche unter freiem Himmel, die nur angemeldet werden müssen.

Wir beraten und vertreten bei allen Fragen und Problemen, die mit der Anmeldung, Genehmigung und Durchführung von Versammlungen zusammenhängen. Hierbei sind wir bestens vertraut im Umgang mit den jeweiligen Ordnungs- und Polizeibehörden. Gesichtspunkte, die sich nicht einvernehmlich klären lassen, müssen erforderlichenfalls von den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten, in der Regel durch Eilentscheidungen, geklärt werden.

Wir werden außerdem des öfteren damit beauftragt, im Rahmen des rechtlich Möglichen, auf ein Verbot oder Einschränkungen von Versammlungen der NPD und vergleichbarer Organisationen hinzuwirken.


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