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Pressemitteilungen und Presse 2013
Überplanung eines Gebietes durch einen Bebauungsplan
Wir vertreten einen Landwirt in Mainz-Kastel, dessen Betriebsgebäude und Nutzflächen per Bebauungsplan mit der Festsetzung GE (Gewerbegebiet) überplant worden sind. Die Stadt Wiesbaden hat inzwischen erkannt, das ein solcher Bebauungsplan ungültig ist, wenn nicht zugleich dem Landwirt eine realisierbare Alternative zu akzeptablen Bedingungen angeboten wird. Die Stadt hatte bereits vor Jahren bei der Überplanung einer Holzhandlung mit Wohnbebauung ("Bauruinen Künstlerviertel") Schiffbruch erlitten. Nun gibt es nach Jahren des Prozessierens und Abwartens erfolgversprechende Umsiedlungsverhandlungen.
Artikel
Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.01.2013
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