Bauplanungs-/ Städtebaurecht

Umweltrecht

Das Umweltrecht wird immer mehr überlagert durch europäische Vorgaben, sei es durch Verordnungen oder durch Richtlinien der EU. Die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Länder trifft die Pflicht, diese Vorgaben zeitnah in deutsches Recht umzusetzen. Das Umweltrecht ist auch aus diesem Grunde ständig "im Fluss“ und muss auf Veränderungen überwacht werden.

Im Bereich des Umweltrechts vertreten wir betroffene Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, Verbände, Unternehmen und Behörden.

Zu dem Bereich des Umweltrechtes gehört u.a.:

  • Recht nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Immissionsschutzrecht, insbesondere Lärmschutzrecht
  • Abfallrecht
  • Recht nach dem Bundesbodenschutzgesetz, insbesondere Altlastenrecht
  • Wasserrecht


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Lärmschutzrecht
Umweltrecht
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