Bauplanungs-/ Städtebaurecht

Beamtenrecht aktuell

Finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die wegen Krankheit nicht realisiert werden konnten
(Bearbeitungsstand 30.5.2012)

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 3.5.2012 - C-337/10 - entschieden, dass ein finanzieller Abgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG besteht - und zwar dann, wenn wegen andauernder Erkrankung und damit Abwesenheit vom Dienst Urlaub nicht genommen werden konnte und sich eine Versetzung in den Ruhestand angeschlossen hat. Ein vierwöchiger Jahresurlaub ist abzugelten.

Darüber hinausgehendes bleibt dem Landes- oder Bundesrecht vorbehalten. Der Anspruch unterliegt der üblichen Verjährung in beamtenrechtlichen Angelegenheiten, drei Jahre (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt erst ab Versetzung in den Ruhestand zu laufen. Denn erst dann entsteht der Anspruch. Dies beruht darauf, dass es vor einer Versetzung in den Ruhestand ja durchaus möglich sein könnte, dass Dienstfähigkeit wieder eintritt und der Urlaub noch genommen werden kann.

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